region Villach/Martin Hofmann

Mobilitäts-Tipps für Betriebe

Leistbare, klimaschonende und anwenderfreundliche Angebote, die Ihnen und Ihren Gästen die Mobilität vor Ort leicht machen. Egal ob 5*-Betrieb, Campingplatz oder kleine Ferienwohnung – alle können von den Mobilitätslösungen profitieren. Unsere Produkte sichern Ihnen als Gastgeber:in einen Vorteil und bieten Ihren Gästen eine bequeme und kostengünstige oder sogar kostenlose Serviceleistung!

Kärnten Werbung/Michael Stabentheiner

Die 5 wichtigsten Mobilitätsangebote für Sie und Ihre Gäste

1. Entspannte Anreise mit der Bahn
Mit Direktverbindungen aus vielen Städten und attraktiven Sparpreisen startet der Urlaub bereits bei der Anreise. www.oebb.at

2. Bahnhof-Shuttle Kärnten – Die letzte Meile zwischen Bahnhof und Urlaubsziel
Der kostengünstige Transferservice zwischen Bahnhof und Unterkunft www.bahnhofshuttlekaernten.at

3. Gratis S-Bahnfahren mit der Gästekarte
In Kärnten können Urlaubsgäste mit ihrer gültigen Gästekarte kostenlos und unlimitiert alle ÖBB S-Bahn-Verbindungen* in Kärnten und bis nach Lienz nutzen. Mehr Infos

4. Regionale Mobilitätskonzepte – Die flexible und lückenlose Mobilität vor Ort
Durch die Vernetzung von öffentlichem Verkehr und einem Anrufsammeltaxisystem wird die Mobilität mit dem regionalen Mobilitätskonzepten Nockmobil, LILA, Südmobil und LAVmobil garantiert. Mehr Infos

5. Top Ausflugstipps
Mit dem öffentlichen Verkehr die Top Ausflugsziele, Radsprinter, Wanderwege und Strandbäder entdecken! www.kaernten.at/autofrei

Region Villach/Michael Stabentheiner

Checkliste: Machen Sie sich fit für den autofreien Urlaubsgast

  • Überprüfen Sie die attraktive Darstellung der Informationen zur öffentlichen Anreise auf Ihrer Website.
  • Informieren Sie sich über das öffentliche Bus- und Bahnnetz in Ihrer Umgebung und die Erreichbarkeit Ihres Betriebes.
  • Nutzen auch Sie und Ihre Mitarbeiter verstärkt den öffentlichen Verkehr.
  • Geben Sie die Regionskarte aus und kommunizieren Sie das Angebot der kostenlosen S-Bahnnutzung an Ihre Gäste.
  • Bieten Sie aktiv das Service vom Bahnhof-Shuttle für den Transfer vom Bahnhof zum Hotel bzw. retour an.
  • Informieren Sie sich und Ihre Gäste über zusätzliche, regionale Mobilitätsangebote vor Ort (z.B.: Nockmobil, LILA, Südmobil, Lavanttal IstMobil etc.).
  • Nutzen Sie das Beratungs- und Schulungsangebot der Tourismuscoaches Ihrer Region, www.tqi.at.
Michael Stabentheiner

Aufgepasst mit Hotelshuttles!

Wussten Sie, dass Sie für den hoteleigenen Transfer von Gästen zum Bahnhof oder Ausflugsziel eine eigene Konzession benötigen?

Das sogenannte Gästewagengewerbe muss beantragt werden und inkludiert eine jährliche Grundumlage pro angemeldeten PKW. Es befähigt jedoch nur den Transfer zu öffentlichen Haltestellen! Für alle anderen Fahrten, die über das Gästewagengewerbe hinausgehen, ist eine aufrechte Taxikonzession nötig (inkl. Konzessionsprüfung, Taxiausstattung, Taxilenkerausweis etc.).

Unser Tipp: Sparen Sie sich die Gewerbekonzession und nutzen Sie das Bahnhof-Shuttle!

Das Bahnhof-Shuttle bringt Sie und Ihre Gäste kostengünstig vom Bahnhof zu Ihrer Unterkunft oder zu einem Ausflugsziel und zum Bahnhof retour. Die Buchung erfolgt unkompliziert (bis 20 Uhr am Vortag) per Telefon oder online unter www.bahnhofshuttlekaernten.at

Das Gästewagen-Gewerbe umfasst

1. die Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten (…) durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des Öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, sowie

2. die Beförderung der nicht in Beherbergung genommenen Gäste von (…) durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des Öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von ihrer Unterkunft und zu ihrer Unterkunft.

Kurz gesagt: Mit dieser Konzession dürfen Sie Ihre Gäste vom Betrieb zu Bahn- und Bushaltestellen sowie zu ihrer Unterkunft (bei Tagesgästen) und retour bringen.

Die Konzession wird auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen erteilt und umfasst eine jährliche Grundumlage von € 95,- pro Fahrzeug (Stand Februar 2023). Außerdem müssen für die Konzession bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, wie z.B. österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR mit Sitz in Österreich, Zuverlässigkeit und Abstellplätze für die PKWs.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft.

Mehr Informationen und Kontakt www.wko.at/ktn/taxi

Region Villach/Michael Stabentheiner

Öffi-Jobticket – der Fahrschein für Ihre Mitarbeiter*innen

Unterstützen Sie die öffentliche Anreise Ihrer Mitarbeiter*innen mit dem steuer- und sozialabgabenfreien Öffi-Jobticket!

Unternehmen können ihren Mitarbeiter*innen Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr in Form eines Öffi-Jobtickets zur Verfügung zu stellen. Der Erwerb der Tickets ist frei von Sozialabgaben, Lohnnebenkosten und Sachbezüge!

Öffi-Jobtickets können für den Weg zum Arbeitsplatz, für Dienstreisen, aber auch privat für Freizeitwege verwendet werden. Die Reichweite des Tickets ist nicht mit der Strecke Wohn-/Dienstort begrenzt, es muss nur an mind. einem der beiden Orte gültig sein.

Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen

Durch die Förderung des öffentlichen Verkehrs präsentiert sich Ihr Unternehmen Nachhaltig und setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert, da öffentlich gefahrene Dienstreisen nicht mehr abgerechnet werden müssen und auch die Anzahl der benötigten Parkplätze am Standort verringert sich. Das Jobticket ist auch ein attraktiver Bonus für Mitarbeiter – da diese es auch privat nützen können.

Neu seit 1.7.2021

Vor dem 1.7.2021 konnte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen nur steuerfreie Streckenkarten für die Strecke Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellen. Seit dem 1.7.2021 wurde das Angebot zum Öffi-Ticket mit einer größeren Reichweite ausgeweitet, das als Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei erworben werden kann.

Begünstigte Tickets

Es ist möglich, alle Ticketarten als Öffi-Jobticket zu erwerben (alle Wochen-, Monats-, Jahreskarten mit Gültigkeit an Wohn- und/oder Arbeitsort) – reine Streckenkarten, aber auch Zeitkarten wie das Jahresticket eines Verkehrsverbundes. Um die Beschaffung der Jobtickets für Unternehmen zu vereinfachen, gibt es folgende Angebote, die auch als Öffi-Jobticket erworben werden können:

Mehr Informationen zum Öffi-Jobticket

  • Arbeitnehmer*innen haben keinen automatischen Anspruch auf ein Öffi-Jobticket. Dem Arbeitgeber steht es völlig frei, ob und welchen Arbeitnehmern er eine steuerfreie Netzkarte gewährt bzw. in welcher Höhe er die Kosten ersetzt.
  • Die Kosten für die Tickets können vom Unternehmen ganz oder teilweise übernommen werden.
  • Die Rechnung kann entweder auf das Unternehmen oder auf den Namen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin ausgestellt werden.
  • Das Öffi-Jobticket muss dann auch bei der Pendlerpauschale berücksichtigt werden und am Lohnkonto und Lohnzettel vermerkt werden.
  • Die Kosten des Öffi-Jobtickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ, keine KommSt) und sind auch sozialversicherungsfrei.

Weitere Informationen und FAQ zum Öffi-Jobticket finden Sie hier:

FAQ zum Öffi-Jobticket vom Bundesministerium

Information von der WKO

Information vom Mobilitätsverbund

Informationen von Klimaaktiv